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Neuzugänge für die Saison 2021/22!
Trotz Corona-Zwangspause laufen die Planungen für die kommende Runde auf Hochtouren.
Wir freuen uns, dass wir mit Laurent Laturner von der A-Jugend des FSV 1920 Offenbach einen jungen, talentierten Spieler bei uns begrüßen dürfen!
Des Weiteren freuen wir uns, dass Nicolas Heckmann vom TuS Knittelsheim in der kommenden Saison im Trikot des FC Bienwald Kandel auflaufen wird. Nicolas war zuletzt Kapitän beim TuS Knittelsheim und gilt als absoluter Leistungsträger.
Bereits zur Winterpause ist Maximilian Krämer vom SV 1920 Rülzheim e.V. zu uns gewechselt. Er wird hoffentlich schon bald für uns auf Torejagd gehen. (J.A.)
„Abgang zum Saisonende!
Murat Cetinkaya wird sich in der kommenden Saison dem @fc_bavaria_woerth_e.v anschließen.
Murat hat drei Spielzeiten das Trikot des FC Bienwald Kandel getragen. In 28 Spielen hat er 4 Tore erzielt.
Wir wünschen Dir alles Gute für deinen weiteren Weg und danken dir für deinen bisherigen Einsatz! (J.A.)
In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Beschädigungen am und auf dem Kunstrasen am Bienwald-Stadion. Es ist generell verboten außerhalb der Schulsportstunden und dem Übungs- und Spielbetrieb den Kunstrasen zu betreten und zu bespielen.
Der Zugang ist verschlossen. Ein überspringen der Abgrenzung ist daher Hausfriedensbruch.
Der Kunstrasen ist Eigentum des SWFV und ist von uns und dem Schulträger gepachtet. Die Instandhaltung der Spielstätte wurde dem FC Bienwald Kandel e.V. übertragen, der auch das Hausrecht ausüben kann.
Es wird daher ab sofort jeder wegen Hausfriedensbruch und ggf. wegen Sachbeschädigung zur Anzeige gebracht, der unrechtmäßig auf dem Kunstrasenplatz angetroffen wird.
Wir sind nicht mehr bereit die Schäden am Platz, den Toren/Tornetzen etc. aus der Vereinskasse zu bezahlen.
FC Bienwald Kandel e.V.
Zwischen Silvester 2020 und dem 5. Januar 2021 wurde am Kunstrasen am Bienwald-Stadion die Auswechselbank mutwillig beschädigt.
Wir investieren viel Zeit und Geld, um als Verein und auch für die Stadt Kandel an unsere Gäste ein gutes Gesamtbild abzugeben. Es ist daher für uns als Verein unverständlich, dass der FC Bienwald Kandel e.V. immer wieder Opfer von Sachbeschädigungen bzw. Vandalismus wird.
Für uns stellt sich die Frage, in was für einem Umfeld solche „Schwachmaten“ leben bzw. was für eine Erziehung solche Individuen genossen haben.
Was habt ihr eigentlich davon fremdes Eigentum zu zerstören? Soll das eine Mutprobe sein?
Wir werden gegen jede Art von Vandalismus energisch vorgehen und zur polizeilichen Anzeige bringen, um die Straftäter zu ermitteln damit wir nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Im aktuellen Fall bitten wir Zeugen, die sachdienliche Angaben machen können, sich zu melden bei:
- der Polizei Wörth, Tel.: 07271 - 92 21 0 oder
- bei Annette Jung, Tel.: 07275 - 81 34
Wer Angaben zur Ergreifung der Täter machen kann erhält für die Saison 2021/2022 eine Saisonkarte.
FC Bienwald Kandel e.V.
Liebes Vereinsmitglied,
gemäß § 10 unserer Satzung sollte im 3.Quartal 2020 eine ordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. Aufgrund der Corona Pandemie und den damit vorgegebenen Auflagen hatten wir noch gehofft, dass die Bedingungen gelockert werden können.
Durch die aktuellen Anstiege der Infektionszahlen und den damit verschärften Vorgaben durch unsere Regierung sieht sich der Führungskreis des FC Bienwald Kandel e.V. nicht im Stande in diesem Jahr eine ordnungsgemäße Mitgliederversammlung durchzuführen.
Im Sinne der Allgemeinwohlverpflichtung haben wir im Führungskreis daher einstimmig beschlossen, keine Mitgliederversammlung im Jahr 2020 einzuberufen.
Wir hoffen in Ihrer aller Interesse gehandelt zu haben. Bleiben Sie und Ihre Angehörigen GESUND.
Mit löwenstarken Grüßen
Christian Burgstahler
Führungskreissprecher
FC Bienwald Kandel e.V.
Zur Info:
Gemäß §10 unserer Satzung hier der Wortlaut der Einladung zur Mitgliederversammlung:
4) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung durch den Sprecher des Führungskreises durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeine Kandel. Zwischen dem Tag der ersten Veröffentlichung des Termins und der vorgeschlagenen Tagesordnung und dem Termin der Mitgliederversammlung muss eine Frist von mindestens drei Wochen liegen.